
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bronski – Gartenbau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Bronski Gartenbau
Stand: August 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bronski Gartenbau, unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Firma Bronski Gartenbau ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
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Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
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Mit Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder der ersten Teilleistung erkennt der Kunde diese AGB in vollem Umfang an.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
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Alle Angebote der Firma Bronski Gartenbau sind freibleibend und unverbindlich. Die Preisangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Daten und sind SCHÄTZWERTE. Änderungen der Ausführungsbedingungen, Materialpreise oder Leistungsumfänge können Preisanpassungen erforderlich machen.
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ALLE IN UNSEREN ANGEBOTEN GENANNTEN PREISE SIND SCHÄTZWERTE AUF BASIS DES BEKANNTEN PLANUNGS- UND LEISTUNGSSTANDES. SIE KÖNNEN SICH BEI ÄNDERUNG DER MENGEN, MATERIALKOSTEN, LOHNKOSTEN ODER AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN ÄNDERN. DER ANGEBOTSPREIS STELLT KEINEN FESTPREIS DAR.
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EINE PREISERHÖHUNG BIS ZU 10 % DES GESAMTAUFTRAGSWERTES GILT ALS ZUMUTBAR UND BEDARF KEINER GESONDERTER ZUSTIMMUNG. BEI EINER ERHÖHUNG ÜBER 10 % WIRD DER KUNDE UNVERZÜGLICH INFORMIERT UND HAT DAS RECHT, DEN VERTRAG INNERHALB VON 5 WERKTAGEN NACH ERHALT DER INFORMATION ZU KÜNDIGEN. ANDERNFALLS GILT DIE PREISANPASSUNG ALS ANGENOMMEN.
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Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Skizzen, Pläne, Entwürfe und Leistungsbeschreibungen bleiben geistiges Eigentum der Firma Bronski Gartenbau und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder verwendet noch weitergegeben werden. Bei Nichterteilung des Auftrags behalten wir uns vor, den Planungsaufwand mit 54,00 €/Std. zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
§ 3 Leistungen, Fristen und Mitwirkungspflichten
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Die Firma Bronski Gartenbau verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie den einschlägigen DIN-Normen.
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Leistungs-, Ausführungs- und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer.
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Im Falle höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Naturkatastrophen, Streik, Krankheit, Seuchen, behördliche Anordnungen etc.) verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend. Wird die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung notwendigen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Leitungsauskünfte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat er ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie kostenfreie Bereitstellung von Strom, Wasser und Lagerfläche zu gewährleisten.
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Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der zur verbindlichen Weisung berechtigt ist. Weisungen an das Personal von Bronski Gartenbau sind – außer bei Gefahr in Verzug – untersagt.
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Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Leistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
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Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Aufmaßes, der geleisteten Stunden sowie der verbrauchten Materialien. Nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Skonti gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
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Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vorauszahlung von 50 % des Netto-Auftragswertes zu leisten. Bei Aufträgen über 5.000 € netto kann die Firma Bronski Gartenbau eine Sicherheit in Höhe von bis zu 75 % verlangen. Weitere Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig.
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10,75 % p. a. berechnet. Zusätzlich fallen folgende Mahngebühren an: 1. Mahnung – 5,00 €, 2. Mahnung – 25,00 €, 3. Mahnung – 50,00 €. Mit Überschreiten des Zahlungsziels verfallen alle gewährten Rabatte und Skonti.
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Nach der dritten Mahnung wird die Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassobüro oder einen Anwalt übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
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Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Bronski Gartenbau (§ 449 BGB). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen.
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BEI EINSEITIGEM RÜCKTRITT ODER KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH DEN AUFTRAGGEBER WÄHREND DER AUSFÜHRUNG IST DER AUFTRAGGEBER VERPFLICHTET, 100 % DER BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT ERBRACHTEN LEISTUNGEN UND ANGEFALLENEN MATERIAL- UND PLANUNGSKOSTEN ZU ERSETZEN. DIES GILT AUCH FÜR BEREITS BESTELLTE MATERIALIEN, VORGEHALTENE RESSOURCEN UND ORGANISATORISCHE AUFWÄNDE.
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DIE ABRECHNUNG ERFOLGT AUF BASIS DES TATSÄCHLICHEN AUFMASSES, DER STUNDENBERICHTE SOWIE DER BEREITS GETÄTIGTEN MATERIALBESTELLUNGEN. EINE ERSTATTUNG ODER TEILVERGÜTUNG IST AUSGESCHLOSSEN.
§ 5 Abnahme
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Die Leistung gilt mit Zugang der Schlussrechnung und Ablauf von 10 Werktagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber in dieser Frist keine Mängel schriftlich rügt oder die Leistung in Benutzung nimmt.
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Wird eine gemeinsame Abnahme verlangt, hat diese innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu erfolgen.
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Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für Bedenken zur Ausführungsart.
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Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt beschädigt oder zerstört, übernimmt die Firma Bronski Gartenbau keine Haftung.
§ 6 Maße, Muster und Naturmaterialien
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Alle Maße sind Circa-Maße. Abweichungen im Rahmen der DIN-Toleranzen gelten als zulässig.
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Bei Naturprodukten (z. B. Pflanzen, Natursteinen) können Form, Farbe und Struktur von Mustern abweichen. Ausblühungen, Einschlüsse und Maßabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
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Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit vereinbart. Andernfalls gelten die gesetzlichen Fristen.
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Für geliefertes Pflanzgut übernimmt Bronski Gartenbau keine Anwuchsgarantie, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde. Pflege und Versorgung der Pflanzen nach Übergabe obliegen dem Auftraggeber.
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Eine ggf. gewährte Anwuchsgarantie gilt max. 12 Monate und nur, wenn der Auftraggeber die korrekte Pflege nachweist. Schäden durch höhere Gewalt, Schädlinge oder falsche Behandlung sind ausgeschlossen. Die Anwuchsgarantie ist keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.
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Für vom Auftraggeber gestellte Materialien, Eigenleistungen oder Fremdarbeiten Dritter wird keine Gewährleistung übernommen.
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Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen. Ein Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 8 Datenschutz
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Bronski Gartenbau erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder Lieferanten).
§ 9 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Firma Bronski Gartenbau (Amtsgericht Dannenberg). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.